Ein Autounfall kann schneller passieren, als man denkt – besonders im dichten Stadtverkehr von Hamburg. Doch viele Fahrzeughalter stellen sich nach dem Unfall die gleiche Frage: „Ab welcher Schadenshöhe schickt die Versicherung einen Gutachter?“ Diese Frage ist entscheidend, um die nächsten Schritte korrekt einzuleiten und keine Ansprüche zu verlieren.
Die Antwort: Es kommt auf den Schaden an
In der Regel gilt: Ab etwa 750 Euro Schadenshöhe ist die Versicherung berechtigt – und oft auch verpflichtet – einen Gutachter zu beauftragen. Dieser Wert ist kein Gesetz, aber eine gängige Praxis der meisten Versicherer in Deutschland. Der Gutachter prüft dann, wie hoch der tatsächliche Schaden ist, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt und welche Reparaturmaßnahmen nötig sind.
Warum gerade in Hamburg ein Gutachten besonders wichtig ist
Hamburg ist eine verkehrsreiche Großstadt mit engen Straßen und häufigem Parkverkehr. Schon kleine Rempler können hier schnell teuer werden. Deshalb ist es für Autofahrer in Hamburg besonders wichtig zu wissen, ab welcher Schadenshöhe die Versicherung einen Gutachter schickt.
Gerade bei unklaren Schäden oder wenn der Unfallhergang strittig ist, sollten Sie nicht zögern, ein professionelles schadengutachten Hamburg erstellen zu lassen. So sichern Sie Ihre Ansprüche und sorgen dafür, dass der Schaden korrekt dokumentiert wird.
Was Sie als Geschädigter in Hamburg tun sollten
Sobald Sie einen Unfall in Hamburg hatten, gilt:
- Unfall dokumentieren (Fotos, Zeugen, Unfallbericht)
- Eigene Versicherung informieren
- Prüfen, ob die Schadenshöhe über 750 Euro liegt
Ab welcher Schadenshöhe schickt Versicherung Gutachter? Die klare Antwort: Bereits bei mittleren Schäden, insbesondere bei Fremdverschulden, wird in Hamburg häufig ein Gutachter eingeschaltet.
Unser Tipp für Hamburgs Autofahrer
Warten Sie nicht auf die Versicherung! Wenn Sie das Gefühl haben, dass der Schaden erheblich ist, beauftragen Sie selbst ein schadengutachten Hamburg. Die Kosten dafür werden in der Regel von der gegnerischen Versicherung getragen, sofern Sie nicht selbst schuld am Unfall sind.